AGBs

 

1. Allgemeines

1.2 Geltung

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Kunden, Besuchern, Dienstleistern, Ausstellern, sämtlichen Drittparteien und des Vereins Treffpunkt Design (folgend TPD oder Veranstalter). Sie sind nur gültig, wenn sie den Drittparteien vor allfälliger Zusage/Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

1.2 Schriftform

Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen nicht zwingend der Schriftform, können aber je nach Auftrag so geltend gemacht werden – vorab.

 

2. Für Besucher:innen

2.1 Allgemeine Bestimmungen

Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/In und Eintrittskarteninhaber/In die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Für übrige Vertragspartner des Veranstalters bilden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen akzeptierten Vertragsbestandteil.

 

2.2 Programm

Der Veranstalter hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen/Vorträge der Künstler:innen/Redner:innen. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

 

2.3 Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen

Audio- und Videoaufnahmen der der Darbietungen/Vorträge sind nicht erlaubt. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet.

Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton,- Film-, und Videoaufnahmen von Darbietungen/Vorträgen der Künstler:innen/Redner:innen, von Besucher:innen oder Eventinfrastruktur ist grundsätzlich untersagt.

Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Bei Missachtung dieser Verbote behält sich der Veranstalter die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.

Den Besucher:innen ist bewusst, dass der Veranstalter zur Dokumentation des Anlasses auch vom Publikum Aufnahmen machen kann, die vom TPD über seine Kanäle publiziert werden können.

 

2.4 Rückerstattungsanspruch

In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten. Ausgenommen ist die Rückerstattung des Verkaufspreises bei einer Einlassverweigerung aus wichtigem Grund, sofern der Festivalbesucher keinen Anlass dazu gegeben hat.

 

3. Grundsätze

3.1 Leistungen

TPD erbringt grundsätzlich keine Leistungen, ausser dem Organisieren von Events respektive Vorträgen, Präsentationen, Ausstellungen oder dem Zweck des Vereins entsprechende Anlässe.

 

3.2 Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

TPD verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Er verpflichtet sich, ihm anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen vertraulich zu behandeln ausser natürlich die Kommunikation nach aussen, welche für den Event oder dergleichen von Nöten ist.

 

3.3 Urheberrecht

Die Urheberrechte an allen von TPD geschaffenen Werken (Konzepte, Events, Eventnamen, Ausstellungsreihen usw.) gehören dem Treffpunkt Design. Er kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des TPD nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungs- oder Unterhaltungselementen – vorzunehmen. TPD ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

 

3.4 Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte nicht von TPD weg. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis des TPD schriftlich einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend in Absprache zu entschädigen.

 

3.5 Widerrechtliche Nutzung

Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks jeglicher Art und Weise des TPD verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 5’000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

3.6 Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann TPD ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber TPD in jeder Hinsicht schadlos.

 

3.7 Externe Zulieferung

Im Rahmen des Auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers veranlasst der TPD Leistungen Dritter. Für diese Drittarbeiten muss eine Offerte vorliegen, die durch den Auftraggeber vorgängig abgenommen werden muss, ausser TPD trägt die Kosten selbst.

 

3.8 Aufbewahren von Unterlagen

TPD ist nicht verpflichtet, irgendwelche Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art und Weise von einem stattgefundenen Anlass oder Auftrag aufzubewahren. Freiwilliger Natur ist dies natürlich gestattet, beinhaltet aber dennoch keine Pflicht. Bei umfangreichen Arbeiten oder Gegenständen, können von TPD die Speichermedien oder Lagerkosten anteilsmässig an die Drittpersonen verrechnet werden.

 

4. Honorar

4.1 Abrechnungen für generelle Aufträge

Grundsätzlich veranstaltet TPD nur eigene Veranstaltungen oder dergleichen, sollte es aber dennoch zu einem Auftrag kommen, wird eine Rechnung gestellt, welche dann im Stundenbasis-Abkommen (im Voraus mit der Drittperson definiert) verrechnet wird oder generell eine Pauschale für den Gesamtauftrag zwischen TPD und der Drittperson als Auftraggeber vereinbart.

 

4.2 Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat TPD Anrecht auf:a) Verrechnung seiner bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),b) Verrechnung seiner Unkosten und der Vorleistungen Dritter,c) Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.Darüber hinaus hat TPD das Recht, seine bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Treffpunkt Design.

 

4.3 Abrechnung

TPD hat die Abrechnung auf der Grundlage der Richtofferte (falls vorhanden) und der erfolgten Leistungen (zu deklarieren – ausser bei Pauschalabrechnung) vorzunehmen.

 

4.4 Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung des Auftrags stellt die TPD Rechnung, welche innert 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat die TPD Anspruch auf angemessene oder allfällig bei Erstkunden vollumfängliche Akontozahlungen.